Warenannahme

 

Die Übernahme von Frühjahrs- und Sommerartikeln erfolgt ab Jänner. Ab März werden sie im Geschäft angeboten.
Herbst- und Winterware wird ab Juni übernommen und kommt ab September ins Geschäft.

 

Die Übernahme:

Sie bringen uns die Ware. Sobald wir Zeit haben, überprüfen wir die Artikel und schreiben sie aufgrund unserer Erfahrung an. Sobald wir fertig sind rufen wir Sie an und Sie können sich den Übernahmeschein und eventuell Retourware abholen. Bei Warenübernahme ohne sofortige Ausfolgung des Übernahmescheines sind Sie mit dem Schätzpreis einverstanden.

 

Worauf Sie bei den mitgebrachten Waren achten sollten, um die Übernahme zu gewährleisten:

 

  • Kontrollieren Sie bei Kleidung: Reißverschlüsse, Knöpfe, Schließmechanismen.
  • Sind Säume und stark belastete Bereiche in Ordnung, also nicht fusselig, zerschlissen, brüchig oder gar zerrissen?
  • Sind die Etiketten vorhanden (vor allem Wasch- und Pflegeinformationen, aber in Bezug auf den Wiederverkaufswert auch Marken- und Größenetiketten)?
  • Sind Flecken auf der Kleidung oder ist sie verwaschen?
  • Sind bei Spielen alle in der beiliegenden Beschreibung angegebenen Teile in der Schachtel? Ohne Spielbeschreibung ist leider keine Übernahme möglich.
  • Würden Sie selbst die Ware im dem vorliegenden Zustand kaufen?

 

Abholung:

Alle Artikel, die in der Kommissionszeit nicht verkauft wurden, müssen im Retourmonat abgeholt werden.

 

Retourmonat für Frühlings- und Sommerartikeln ist September, für Herbst- und Winterware März. Nicht zeitgerecht abgeholte Artikel kommen caritativen Zwecken zugute.

 

Warenrückgabe ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, dass Sie den Abholtermin zwei Tage vorher ankündigen.

 

Die Auszahlung Ihres Verkaufserlöses erfolgt nur gegen Vorlage des Übernahmescheins.